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   VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10   

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VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10 (https://dejure.org/2010,30975)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.08.2010 - 7 A 1458/10 (https://dejure.org/2010,30975)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 (https://dejure.org/2010,30975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Benennung von Untersuchungsstellen bei Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Kraftfahreignung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 8 S 1 FeV; § 11 Abs 6 S 2 FeV
    Medizinisch-psychologische Untersuchung; in Betracht kommende Untersuchungsstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 3 Bs 62/00

    Klärung der Frage mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; unzulässige

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10
    Zwingende fachliche Gründe (s. hierzu: OVG Hamburg, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 Bs 62/00 -, zitiert nach juris) sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
  • VG Oldenburg, 13.11.2009 - 7 A 2335/09
    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10
    Dies braucht indes hier nicht vertieft zu werden, da die Rechtswidrigkeit der Anordnung vom 9. März 2010 sich bereits aus anderen Gründen ergibt (vgl. hierzu auch Gerichtsbescheid der Kammer vom 13. November 2009 - 7 A 2335/09 -, V.n.b., sowie Beschluss der Kammer vom 4. Februar 2010 - 7 B 294/10 -, V.n.b., mit dem Antragsgegner als Beteiligten).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10
    Der Schluss auf die Nichteignung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, DAR 2005, 581; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 11 FeV, Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 16.12.2011 - 10 K 487/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hartnäckiger Missachtung von

    VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 10.08.2010, 7 A 1458/10, zitiert nach Juris.
  • VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Aufforderung ist jedoch bereits deshalb rechtswidrig, weil dem Kläger die für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen nicht entsprechend den Anforderungen des § 11 Abs. 6 S. 2 FeV mitgeteilt wurden, wobei offen bleiben kann, ob einem zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Verpflichteten entsprechend dem Gesetzwortlaut alle in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommenden Stellen mitgeteilt werden müssen (vgl. das vom Bundesamt für Straßenwesen im Internet [http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Begutachtung/pdf/liste-postleitzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=36] veröffentlichte Verzeichnis der "Begutachtungsstellen für Fahreignung geordnet nach Postleitzahlen", Stand: Mai 2017) oder ob entsprechend einer in der Rechtsprechung vertretenen Meinung (VG Oldenburg [Oldenburg], GB v. 10. August 2010 - 7 A 1458/10 -, juris Rn. 19 ff.; i. E. ebenso: VG München, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - M 26 S 16.3697 -, juris Rn. 14; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11 -, juris Rn. 46) jedenfalls die "nächstgelegenen" Stellen, nämlich diejenigen anzugeben sind, die im Rahmen einer zweistündigen Autofahrt erreichbar sind.
  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 11 CS 18.1494

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Selbst wenn durch das Landratsamt kein Hinweis auf die Listen im Internet erfolgt wäre, wäre es entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht erforderlich, alle für den Antragsteller in einer zweistündigen Autofahrt erreichbaren Begutachtungsstellen ausdrücklich zu nennen, um die Anforderungen des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV zu erfüllen (a.A. VG Oldenburg, B.v. 10.8.2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19).
  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 1 K 680/16

    Erteilung einer erneuten Fahrerlaubnis; Anordnung der medizinisch-psychologischen

    Es kann auch vorliegend offen bleiben, ob einem zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Verpflichteten entsprechend dem Gesetzwortlaut alle in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommenden Stellen mitgeteilt werden müssen (vgl. das vom Bundesamt für Straßenwesen im Internet [http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Begutachtung/pdf/liste-post-leitzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=36] veröffentlichte Verzeichnis der "Begutachtungsstellen für Fahreignung geordnet nach Postleitzahlen", Stand: Mai 2017) oder ob entsprechend einer in der Rechtsprechung vertretenen Meinung (VG Oldenburg [Oldenburg], GB v. 10. August 2010 - 7 A 1458/10 -, juris Rn. 19 ff.; i. E. ebenso: VG München, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - M 26 S 16.3697 -, juris Rn. 14; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11 -, juris Rn. 46) jedenfalls die "nächstgelegenen" Stellen, nämlich diejenigen anzugeben sind, die im Rahmen einer zweistündigen Autofahrt erreichbar sind (so auch: Urt. d. Kammer v. 15. Juni 2016 - VG 1 K 2073/15 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18

    Fahrerlaubnisentziehung - ausreichende Angabe von Begutachtungsstellen

    Der von einigen Verwaltungsgerichten vertretenen (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19) und vom Verwaltungsgericht Cottbus geteilten Ansicht, wonach § 11 Abs. 6Satz 2 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichte, alle Untersuchungsstellen zu benennen, die in bis zu zwei Stunden Autofahrt erreichbar seien, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof München zu Recht eine Absage erteilt (vgl. Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 11 CS 18.1545

    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Benennung von Begutachtungsstellen

    Selbst wenn das Landratsamt nicht auf die Listen im Internet hingewiesen hätte, wäre es entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht erforderlich gewesen, alle für den Antragsteller in einer zweistündigen Autofahrt erreichbaren Begutachtungsstellen ausdrücklich zu nennen, um die Anforderungen des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV zu erfüllen (a.A. VG Oldenburg, B.v. 10.8.2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19).
  • VG München, 11.10.2016 - M 26 S 16.3697

    Rechtswidrigkeit des Fahrerlaubnisentzugs

    Vor diesem Hintergrund hat die Vorschrift neben ihrer zweifelsohne vorhandenen verfahrensrechtlichen Komponente auch einen materiell-rechtlichen Inhalt, so dass die Anwendung von Art. 46 BayVwVfG ausscheidet und auch im Übrigen nicht ersichtlich ist, dass sich die Verletzung dieser Vorschrift nicht auf Rechte des Betroffenen auswirken kann (vgl. VG Oldenburg, B. v. 10.8.2010 - 7 A 1458/10 - juris für den Fall der nicht abschließenden Mitteilung aller für eine medizinisch-psychologischen Untersuchung infrage kommenden Stellen im Umkreis des Betroffenen).
  • VG Würzburg, 01.10.2021 - W 6 K 21.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Das Gericht teilt ausdrücklich nicht die Auffassung des VG Oldenburg (B.v. 10.8.2010 - 7 A 1458/10 - juris), dass alle für den Betroffenen in einer zweistündigen Autofahrt erreichbaren Begutachtungsstellen ausdrücklich in der Begutachtungsanordnung genannt werden müssten (so auch BayVGH, B.v. 8.8.2018 - 11 CS 18.1494).
  • VG Würzburg, 29.01.2021 - W 6 S 21.26

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten

    Das Gericht teilt ausdrücklich nicht die Auffassung des VG Oldenburg (B.v. 10.8.2010 - 7 A 1458/10 - juris), dass alle für den Antragsteller in einer zweistündigen Autofahrt erreichbaren Begutachtungsstellen ausdrücklich genannt werden müssten (so auch BayVGH, B.v. 8.8.2018 - 11 CS 18.1494).
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